Ins deutsche Gefängnis ohne Anklage? – das schaffen wir!

Das dachten sich Staatsanwalt K. (Oldenburg) und Richter B. (AG Oldenburg) – wen interessieren schon die Gesetze?

Ohne Anklage, ohne Zustimmung für die mehrmals beantragte Akteneinsicht und ohne Recht auf Verteidigung, dafür aber mit durch 8 Anlagen nachgewiesenen Manipulationen der Gerichtsakte haben sie einen deutschen Bürger zu Geldstrafe, ersatzweise 70 Tagen Haft verurteilt. Der Grund ist wohl, dass der Bürger seit Jahren Beweise der Gesetzesverstöße der Oldenburger Justiz sammelt und diese an etlichen Stellen einreicht. Das kann richtig nervig sein.

Eine Lösung musste also her.

Staatsanwalt K. hat die Manipulation der Akte vorbereitet, Richter B. sein Werk beendet und das wohl „türkischste“ Urteil in der neusten Geschichte der deutschen Rechtsprechung verkündet. Abgesprochen wurde das Meisterstück möglicherweise in der Gerichtskantine – da kennt man sich, da hilft man sich. Und es bleibt alles – sozusagen – in der Familie.

Da Oldenburg Standort des Amts-, Land- und Oberlandesgerichtes sowie der Staats-, Ober- und Generalstaatsanwaltschaft ist, sickert nach draußen nichts durch, wenn die betrügenden Richter oder Staatsanwälte die weiteren Rechtsmittel unterbinden. Das nenne ich „effizientes System“. Oder auch Sklaverei, wer es lieber konkret mag.

Was hat das alles mit einem Rechtsstaat zu tun? Richtig, NICHTS.

Aber, aber, es gibt doch noch die Landesjustizministerin, die im Land Niedersachsen für die Aufklärung solcher offensichtlichen Gesetzesverstöße zuständig ist. Wer das glaubt, geht schneller ins Gefängnis, als er das Wort „Gesetz“ aussprechen kann. Bei dem 70-Tage – Strafurteil tauchen wiederholt Hinweise auf Mitwirkung des Justizministeriums auf.

Kennen wir das nicht schon von einem ganz berühmten Fall aus Bayern? Kann man darin nicht eine präzise durchdachte Methode erkennen?

Wenn die Justizminister der Länder den Auftrag haben, unschuldige Menschen aus dem Weg zu räumen, in Gefängnisse oder Psychiatrien zu befördern, um Gesetzesverstöße der Richter oder Staatsanwälte unter den Teppich kehren zu können, muss wenigstens folgende Frage erlaubt sein:

Wer hat diesen Auftrag angeordnet und nach welchem Gesetz?

Oder wurde das Grundgesetz als zu nervig auch schon längst abgeschafft?

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