Ins deutsche Gefängnis ohne Anklage? – das schaffen wir!

Das dachten sich Staatsanwalt K. (Oldenburg) und Richter B. (AG Oldenburg) – wen interessieren schon die Gesetze?

Ohne Anklage, ohne Zustimmung für die mehrmals beantragte Akteneinsicht und ohne Recht auf Verteidigung, dafür aber mit durch 8 Anlagen nachgewiesenen Manipulationen der Gerichtsakte haben sie einen deutschen Bürger zu Geldstrafe, ersatzweise 70 Tagen Haft verurteilt. Der Grund ist wohl, dass der Bürger seit Jahren Beweise der Gesetzesverstöße der Oldenburger Justiz sammelt und diese an etlichen Stellen einreicht. Das kann richtig nervig sein.

Eine Lösung musste also her.

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